Notizen zu Buddenbohm Friedrich Christian:
Bei Eheschließung Wegholm Nr. 115, Mutter erteilt Einverständnis, also Vater verstorben; Ehefrau wohnt bei der Geburt der Tochter aus erster Ehe bereits auf Nr. 115.
Folglich Familie wohl umgezogen. Für Vater der Brüder gilt gleiches Geburtsdatum, daher diese Personen als identisch angenommen. Kinder: